Hausordnung
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regeln und Hinweise, die für die Veranstaltungssicherheit festgelegt wurden, um eine Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern und ein störungsfreies und fröhliches „Oktoberfest Germersheim – Wiesnstimmung in der Pfalz“ zu gewährleisten.
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungsgelände des Oktoberfest Germersheim – Messplatz Germersheim.
2. Hausrecht
Beim Betreten der eingezäunten Bereiche sind folgende Regeln und Hinweise zu beachten:
2.1 Das Hausrecht des Veranstalters wird durch den Ordnungsdienst ausgeübt. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Wer diese Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht befolgt, kann vom Ordnungsdienst oder der Polizei vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
2.2 Der Zutritt zum Festzelt kann nur Personen gewährt werden, die eine gültige Eintrittskarte oder eine für den Veranstaltungstag geltende Akkreditierung vorweisen können.
2.3 Es erfolgen Zugangskontrollen auf den Festplatz und ins Festzelt. Das Sicherheitspersonal ist hierbei berechtigt, Taschen-, Sichtkontrollen und anlassbezogene Körperkontrollen durchzuführen. Zu verbotenen Gegenständen gehören:
- ✕Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- ✕Sägen, Äxte, Beile und gefährliche Werkzeuge aller Art
- ✕Gläser und Glasflaschen
- ✕Haarspray und Deospray
- ✕Laserpointer
- ✕Sperrige Gegenstände (z. B. Schirme jeglicher Art, Stühle jeglicher Art usw.)
- ✕Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstige pyrotechnische Gegenstände
- ✕Rucksäcke, Taschen und vergleichbare Gegenstände größer als DIN A4
- ✕Getränkebehälter jeglicher Art
- ✕Alkoholische Getränke
- ✕Berauschende Mittel inkl. Cannabis
- ✕Haustiere
- ✕Fahrräder, E-Scooter, Skateboards, Segways
- ✕Professionelle Tonbandgeräte, Film- und Videokameras
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
2.4 Alle Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten – das Stehenbleiben, Tanzen und der Aufenthalt in den Gängen ist verboten.
2.5 Das Stehen und Tanzen auf den Tischen ist verboten – Zuwiderhandlung wird mit dem Verweis aus dem Zelt bestraft.
2.6 Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände bzw. dem Festplatz ist für jedermann möglich – auch hier ist der Ordnungsdienst berechtigt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Auch auf dem Festplatz sind folgende Gegenstände verboten:
- ✕Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- ✕Sägen, Äxte, Beile und gefährliche Werkzeuge aller Art
- ✕Gläser und Glasflaschen
- ✕Haarspray und Deospray
- ✕Laserpointer
- ✕Sperrige Gegenstände (z. B. Stühle jeglicher Art usw.)
- ✕Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstige pyrotechnische Gegenstände
- ✕Alkoholische Getränke
- ✕Berauschende Mittel inkl. Cannabis
- ✕Haustiere
- ✕Fahrräder, E-Scooter, Skateboards, Segways
- ✕Professionelle Tonbandgeräte, Film- und Videokameras
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Der Veranstalter behält es sich vor, solche Personen vom Gelände zu verweisen.
2.7 Personen, die erkennbar unter starkem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, wird der Zugang verwehrt.
2.8 Der Konsum von berauschenden Mitteln inkl. Cannabis ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
2.9 Das Rauchen im Festzelt ist verboten.
2.10 Es gelten die allgemeinen Jugendschutzgesetze.
2.11 Mit erhöhter Lautstärke ist zu rechnen. Gehörschutzstöpsel erhalten Sie beim Ordnungsdienst.